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37 Online
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Kategorie B (Personenwagen)
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Leichter - schneller - erfolgreicher |
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In der Regel fahren wir mit unseren Kunden ein bis zweimal wöchentlich eine
Doppellektion.
Je früher der Fahrlehrer über Deine Terminwünsche informiert ist, um so besser.
Randtermine am Morgen, Mittags oder Abends sind sehr begehrt und deshalb auch oft mit Wartezeiten und im Stau stehen verbunden.
Kläre deshalb vorher im Betrieb ab, ob du untertags (zw. 8-16 Uhr) fahren kannst. Falls du wochentags einen freien Tag hast umso besser! Du erhöhst damit deine Chancen massiv mit der Ausbildung schnell beginnen zu können.
Kontakt...
Unsere Fahrschulfahrzeuge:
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Porsche Boxster 2.7
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220 PS
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5 Gang manuell Getriebe
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Heckantrieb, Mitelmotor
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Cabriolet
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Häufige Fragen zum Autofahren |
Der Weg zur Kat. B (Personenwagen) ab 18 Jahren
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Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von
nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden sowie
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. |
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Mindestalter |
18 Jahre |
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Lernfahrausweis beantragen |
Antragsformular bei Strassenverkehrsamt downloaden ( SG , TG ) |
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Theorieprüfung
PC-Prüfungsfragen-Training |
Die Theorieprüfung kann frühestens ein Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Theoriebuch studieren und mit den PC Prüfungsfragen trainieren |
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Nothilfekurs besuchen |
Nothilfekurs besuchen, 10 Std. obligatorisch (
Infos / Anmelden) |
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Zur Theorieprüfung anmelden |
Anmeldefrist ca. 4 Wochen oder einfach vorbeigehen (SG) und Prüfung machen |
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Theorieprüfung ablegen |
Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis erteilt,
Gültigkeit 24 Monate |
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Fahrschule: Termin vereinbaren |
Praktische Ausbildung:
Termin mit Fahrlehrer vereinbaren |
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Verkehrkundeunterricht (VKU) besuchen |
Begleitend zur praktischen Ausbildung (
Infos / Anmeldung) |
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Prüfungsvorbereitung |
Allgemeine Prüfungsanforderungen (siehe unten) umsetzen und mit dem Fahrlehrer das Vorgehen besprechen |
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Praktische Prüfung ablegen |
Anmeldefrist ca. 4 Wochen (Anmeldung durch Fahrlehrer) |
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Erhalt des Führerscheins auf Probe |
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Allgemeine Prüfungsanforderungen
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Korrekte, weitgehend automatisierte Bedienung des Fahrzeugs;
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Fahrweise, die die Umwelt schont, indem sie möglichst wenig Lärm und Abgase verursacht;
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Vorausschauendes Verhalten, um Gefahren früh zu erkennen und sie zu meiden;
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Korrekte Benützung von Fahrbahn und Fahrstreifen;
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Richtiges Verhalten beim Einfügen in den Verkehr, beim Einspuren, Abbiegen und beim Wechsel des Fahrstreifens;
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Fahrweise und Geschwindigkeit sind den Verhältnissen auf der Strasse, im Verkehr und der Sicht stets angepasst;
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Vorausschauendes, angemessen vorsichtiges Befahren von Verzweigungen;
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Verkehrsgerechte Handhabung des Vortrittsrechts;
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Angemessener Abstand beim Neben- und Hintereinanderfahren;
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Richtiges Verhalten an Fussgängerstreifen sowie gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Fahrgästen;
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Rücksichtnahme auf andere, besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer;
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Korrektes und sinnvolles Überholen;
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Bei besonderen Verhältnissen: bewusstes und angepasstes Fahren auf Autobahnen und –strassen;
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Beachten der Signale und Bodenmarkierungen sowie der polizeilichen Weisungen;
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Selbständiges Fahren nach Wegweisern;
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Sichern des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle;
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Wenden mit Benützen einer Einfahrt;
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Parkieren, vorwärts und rückwärts zwischen Fahrzeugen, die im rechten Winkel, schräg oder parallel zum Fahrbahnrand stehen;
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Ausführen der Manöver ohne Verkehrsbehinderung; zweckmässige Korrekturen.
Die zweite Chance
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Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann sie nach einer Wartefrist wiederholen, und zwar im vollen Umfang.
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Eine zweite Wiederholung (also 3. Prüfung) ist nur möglich, wenn ein Fahrlehrer auf der Anmeldung bestätigt, dass der Führer prüfungsreif ist.
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Wer die Führerprüfung dreimal nicht bestanden hat, obwohl seine Ausbildung abgeschlossen ist, benötigt ein Gutachten, das ihm bescheinigt, für den Strassenverkehr geeignet zu sein. Mit diesem Gutachten ist er zu einer weiteren (4.) Prüfung zugelassen.
Aktualisiert am: Montag, 12. März 2012
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